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IN 3 JAHREN SCHULDEN-
FREI OHNE INSOLVENZ |
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Einigung im Guten:
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung
Wenn Schuldner ihre Schulden auf absehbare Zeit
nicht zurückzahlen können, auch die monatlichen Raten nicht aufbringen,
hilft nur eine Schuldenbereinigung. Damit können sie die Schuldenlast
reduzieren und eine wirtschaftlich tragfähige Rückzahlungsrate vereinbaren.
Das bekannteste Verfahren dafür ist die Verbraucherinsolvenz. Dies ist ein gerichtliches Verfahren, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht. Doch die Privatinsolvenz — vor der viele Menschen zurückschrecken — ist nur das letzte Mittel für zahlungsunfähige Schuldner. Die andere Möglichkeit ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung. Dieses Verfahren wird von Rechtsanwälten wie Rechtsanwältin Rosenberger oder Schuldnerberatungsstellen durchgeführt, die Einigung mit den Gläubigern erfolgt — wie der Name schon sagt — außerhalb des Gerichts.
Die Ziele:
- Die Gläubiger verzichten auf einen Teil der Forderungen.
- Sie zahlen den restlichen Teil der Schulden mit einer festen und für Sie wirtschaftlich tragbaren Rate zurück.
- Die völlige Schuldenfreiheit ist schon in wenigen Jahren möglich.
- Die außergerichtliche Schuldenregulierung kann individuell vereinbart werden.
- Die Gläubiger erhalten zuverlässig einen Teil ihrer Forderungen zurück.
Welche Vorteile hat der außergerichtliche Weg?
Wir von schuldendirekthilfe.de konzentrieren uns auf die außergerichtliche Schuldenregulierung, denn diese hat für den Schuldner viele Vorteile:
- Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist günstiger als die Verbraucherinsolvenz: keine Gerichtskosten, keine Kosten für den Insolvenzverwalter.
- Das Verfahren kann schneller abgeschlossen werden als die Privatinsolvenz. Diese dauert mindestens drei, fast immer fünf oder sechs Jahre.
- Ist eine Immobilie vorhanden, bleibt sie als Wohnsitz erhalten. Eine Zwangsversteigerung kann abgewendet werden.
- Das Verfahren ist diskret. Im Gegensatz zur öffentlichen Privatinsolvenz erfahren weder Arbeitgeber noch Nachbarn Details über die finanzielle Situation des Schuldners.
- Nach Abschluss der Schuldenbereinigung sind Sie sofort wieder kreditwürdig.
- Gläubiger bevorzugen die außergerichtliche Einigung, weil sie mit mehr Geld rechnen können als bei der Privatinsolvenz. Dafür ist allerdings eine professionelle und rechtssichere Verhandlung nötig. Denn ein anwaltlicher Schuldnerberater wie Rechtsanwältin Rosenberger weiß, wie er sich für Sie mit den Gläubigern einigen kann.
- Durch den außergerichtlichen Einigungsversuch geht keine Zeit verloren: Er ist Voraussetzung für die Beantragung der Verbraucherinsolvenz. Wichtig: Die Bescheinigung über einen gescheiterten Versuch kann nur von Rechtsanwälten und sogenannten geeigneten Stellen und geeigneten Personen ausgestellt werden. Vertrauen Sie Ihre Schuldenbereinigung also nur diesen Personengruppen an!

- Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist besonders vorteilhaft für Schuldner, die ein regelmäßiges Einkommen und eventuell Vermögen (wie zum Beispiel eine Immobilie) haben. Sie können den Gläubigern ein annehmbares Rückzahlungsangebot machen.
- Wenn der Schuldner überraschend zu Geld kommt, etwa durch eine Erbschaft oder eine Schenkung, bleibt ihm dieses Geld bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung erhalten.
- In der außergerichtlichen Schuldenbereinigung behält der Schuldner die volle Verfügungsfreiheit über sein Einkommen und ist niemandem Rechenschaft schuldig.
Und wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert?
Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ist in der Regel für den Schuldner das Verfahren der Wahl. Wenn allerdings ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan scheitert, bleibt nur noch der Gang in die Verbraucherinsolvenz, um sich von den Schulden zu befreien. Doch auch für die Privatinsolvenz ist der außergerichtliche Einigungsversuch zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Insofern bauen die beiden Verfahren aufeinander auf und stehen nicht in Konkurrenz zueinander – ein Rettungsschirm der bleibt.