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IN 3 JAHREN SCHULDEN-
FREI OHNE INSOLVENZ |
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Ohne Insolvenz schuldenfrei in 3 Jahren – so kann’s gehen!
Drückende Schulden, drängende Gläubiger, ein eingeschränktes Einkommen – viele Schuldner wollen sich so schnell wie möglich aus ihrer Schuldensituation befreien. Auch der Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig der Zeitfaktor für Privatpersonen mit Schulden ist. 2014 trat das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens“ in der Privatinsolvenz in Kraft. Doch es gibt auch andere Wege zur zügigen Schuldenregulierung. Wir zeigen Ihnen die Alternativen auf.
Schuldenfrei in 3 Jahren im Verbraucherinsolvenzverfahren
In der Verbraucherinsolvenz können Schuldner seit 2014 schon nach drei Jahren die Restschuldbefreiung beantragen, vorausgesetzt, sie haben 35 Prozent der Gläubigerforderungen und die gesamten Verfahrenskosten zum Stichtag bezahlt. Eine weitere Chance auf Verkürzung besteht nach fünf Jahren: Hat der Schuldner dann wenigstens die Verfahrenskosten beglichen, kann er von seiner Restschuld befreit werden. Ansonsten erfolgt die Restschuldbefreiung – der Erlass sämtlicher noch übriger Schulden - nach sechs Jahren.
Verfahrenskosten:
Was alles dazugehört
Die Verbraucherinsolvenz gibt es nicht zum Nulltarif. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens – oft mehrere tausend Euro sind abhängig von der Insolvenzmasse und umfassen:
- Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen
- Die Vergütung für den Insolvenzverwalter
Das außergerichtliche Verfahren als Alternative
Schuldenfrei in 3 Jahren – das gelingt auch ohne Privatinsolvenz in einer außergerichtlichen Einigung. Die Vorteile:
- Die Verfahrenskosten entfallen bei einer außergerichtlichen Einigung. Da keine Gerichtskosten entstehen, können die Schuldner den Gläubigern bessere Angebote machen.
- Die Gläubiger wiederum können sich auf Ratenzahlungen, Stundung der Zahlungen oder einen Teilerlass einlassen.
- Die Dauer der Rückzahlung kann flexibel festgelegt werden: Schon nach drei Jahren schuldenfrei ohne Insolvenz – das ist ein realistisches Ziel.

Schuldenfrei in 3 Jahren – nur mit Unterstützung!
Vergleich der Kosten
- Schuldenfrei ohne Insolvenz
- Reduzierte monatliche Belastung
- Schuldenfrei in 3 Jahren
- Kein jahrelanges Abstottern der Verfahrenskosten